Überwachung: EU-Abgeordnete ebnen Weg für Fluggastdaten-Transfer nach Kanada

Innenpolitiker des EU-Parlaments haben den Weg dafür freigemacht, dass nach einer mehrjährigen Zwangspause bald wieder Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada fließen können. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) stimmte am Dienstag mit 54 zu 10 Stimmen für die Neuauflage eines Abkommens zum Transfer der sogenannten Passenger Name Records (PNR) auf Flügen zwischen beiden Regionen. Vier Abgeordnete enthielten sich.Berichterstatter Nikola Mintschew von den Liberalen sprach von einem „Fortschritt in den Bemühungen der EU, schwere Verbrechen und Terrorismus zu verhindern und zu untersuchen“. Um die „Geißel des Terrorismus“ zu bekämpfen, müssten die Behörden mit den richtigen Instrumenten ausgestattet werden. Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit „mit einem zuverlässigen Partner wie Kanada“ spiele dabei eine wichtige Rolle.Lange Speicherfrist bleibtZu den PNR gehört eine Vielzahl sensibler Informationen. Sie reichen vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen und die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld. Den ersten Anlauf zum Transfer von Fluggastdaten in Richtung Kanada hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2017 aufgrund mehrerer Verstöße gegen Grundrechte gekippt. Die Richter rügten unter anderem die fünfjährige verdachtsunabhängige Speicherung aller Passagierdaten.Mintschew betonte, dass die neue Vereinbarung „ausreichende Garantien zu Nichtdiskriminierung, Datenaufbewahrung und Sicherheit“ enthalte. Prinzipiell bleibt es zwar bei einer maximalen Speicherfrist von fünf Jahren. Sie soll nun aber an eine Auflage geknüpft werden, Informationen nach dem Abflugdatum der Fluggäste zu löschen.Ausnahmen sind vorgesehen, wenn eine Risikobewertung zu dem Schluss kommt, dass die Datenspeicherung „einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der im Abkommen festgelegten Zwecke leisten können“. Wie weit mit dieser vagen Klausel Missbrauch und eine Vorratsdatenspeicherung verhindert werden können, wird sich zeigen müssen. Zusätzlich muss Kanada seine Lagebewertung alle zwei Jahre überprüfen.Auch Drittstaaten können Zugriff erhaltenZugriffe auf die Daten für andere Zwecke als Sicherheits- und Grenzkontrollen muss nun ein Gericht oder eine unabhängige Behörde überprüfen. Unter „angemessenen Garantien“ können auch Ämter jenseits des Sicherheitsbereichs Zugang zu den Informationen erhalten. Eine Weitergabe von PNR an Drittstaaten bleibt möglich, wenn „eine ernsthafte und unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ besteht. Sie beschränkt sich auf Länder, die ein vergleichbares Abkommen mit der EU geschlossen haben wie die USA oder Australien oder die laut der EU-Kommission ein vergleichbares Datenschutzniveau haben.Regierungsvertreter aus der EU und Kanada unterzeichneten die Übereinkunft bereits im Oktober. Das EU-Parlament muss die Vereinbarung noch in einer Plenarsitzung bestätigen, was bis Mitte März erfolgen soll. Im Anschluss ist noch die Bestätigung des Ministerrats nötig. Bürgerrechtler empfahlen den Volksvertretern, das überarbeitete Abkommen vorab dem EuGH zur Prüfung vorzulegen. Das hielten sie aber nicht für erforderlich.(vbr)

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