Digitalisierung: Regierung will Führer- und Fahrzeugschein aufs Handy bringen
Digitalisierung: Regierung will Führer- und Fahrzeugschein aufs Handy bringen
ID Wallet scheiterte
Digitale Parkraumkontrolle
Verbot des Punktehandels•
Digitalisierung: Regierung will Führer- und Fahrzeugschein aufs Handy bringen
ID Wallet scheiterte
Digitale Parkraumkontrolle
Verbot des Punktehandels
ID Wallet scheiterte
Digitale Parkraumkontrolle
Verbot des Punktehandels•
ID Wallet scheiterte
•
Digitale Parkraumkontrolle
•
Verbot des Punktehandels
Das Smartphone könnte bald für die Fahrzeugkontrolle reichen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch für ein neues Projekt einen Entwurf für ein 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Sie will damit die Rechtsgrundlagen für Digitalisierungsvorhaben schaffen. Dabei geht es vor allem um die Einführung eines digitalen Führer- und Fahrzeugscheins.Die nötigen Einzelheiten sollen auf Basis der Novelle geklärt werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) zeigte sich zuversichtlich, dass „künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zuhause bleiben können“. Die Dokumente seien dann digital übers Mobiltelefon nachweisbar.ID Wallet scheiterteEine ähnliche Initiative, die das Bundeskanzleramt mit dem Programm ID Wallet vorantrieb, war 2021 gescheitert. Der von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister Digital Enabling zog die App aus den Stores von Google und Apple nach massiver Kritik von Sicherheitsexperten und Nutzern zurück. Bei ID Wallet lag der Schwerpunkt aber anders: Damit sollten sich Bürger gegenüber Dritten etwa über einen Führerscheinnachweis digital ausweisen können.c’t D.digital abonnierenc’t D.digital abonnierenZwischen Fax und LLMs: Das Briefing von c’t zur Digitalisierung in Deutschland. Werden Sie Teil der Debatte! An jedem zweiten Dienstag.E-Mail-AdresseAusführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.Für den digitalen Führerschein muss die EU zunächst die Voraussetzungen schaffen. Das EU-Parlament hat dazu die 4. Führerscheinrichtlinie beschlossen.Das Dossier muss aber nach den Europawahlen noch einmal aufgenommen werden. Der Scheckkarten-Führerschein soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben, falls ein Berechtigter die App-basierte Version nicht erwerben kann oder will.Digitale ParkraumkontrolleMit dem Entwurf will die Regierung kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs mit digitalen Mitteln erleichtern. Deren Einsatz soll laut dem Verkehrsministerium „die Effektivität von Parkraumkontrollen steigern“ und den Kommunen „zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftung“ geben. So könnten Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom bisherigen „Handy-Parken“ per App bekannt sei.Zudem sollen Fahrzeugdaten in den Registern des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) „zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher nutzbar“ gemacht werden. Das KBA habe dafür eine Online-Auskunft anhand der Fahrgestellnummer entwickelt. Damit könne künftig jeder Berechtigte genaue Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die sogenannten Übereinstimmungsbescheinigungen abrufen.Verbot des PunktehandelsWeiteres Ziel der Reform: Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, soll das Angebot des Punktehandels für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten werden. Für gewerbliche Verstöße sind Geldbußen bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Dass der Bundestag den Entwurf vor der Wahl noch beschließt, ist unwahrscheinlich, da für die Beratung und das Organisieren von Mehrheiten nach dem Ampel-Aus die Zeit fehlt. Die Initiative ist also nur als Empfehlung an die neue Bundesregierung zu sehen.Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängelte voriges Jahr beim Einführen des digitalen Führerscheins. Die Regierung verwies damals auf die laufenden Verhandlungen zu der Richtlinie auf EU-Ebene. Die technische Realisierung, hieß es zugleich, werde voraussichtlich durch das KBA erfolgen, „das sich hierbei voraussichtlich in Teilen eines technischen Dienstleisters bedienen wird“.(wpl)