iOS-Apps müssen Tracking anfragen: Bundeskartellamt meldet Bedenken an
Neuerlicher Kartellärger für Apple: Nachdem auch der Bundesgerichtshof Apple offenbar als „Unternehmen mit überragender Marktmacht“ einordnet, was das Bundeskartellamt 2023 so entschieden hatte, hat die deutsche Wettbewerbsbehörde nun auch Bedenken gegen die sogenannte App Tracking Transparency (ATT) angemeldet. Die Technik samt dem entsprechenden Framework zwingt Anbieter von Apps bereits seit 2021 dazu, Nutzer, die über eine einzelne Software hinweg zu Werbezwecken verfolgt werden, um Erlaubnis zu fragen – was viele naturgemäß nicht tun. Schon 2022 hatte das Bundeskartellamt hierzu einen „Anfangsverdacht“ formuliert. Nun wurde Apple dies in einem offiziellen Schreiben mit einer rechtlichen Einschätzung mitgeteilt.Apples „breiter und tiefer Datenschatz“Hauptgrund der Bedenken ist, dass die „engen Anforderungen“ des ATT-Systems nur für andere App-Anbieter, aber nicht für Apple selbst gelten. „Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Absatz 2 GWG [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen]) sowie gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] liegen“, so die Behörde in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.Die Einschätzung ging an Apple USA und Apple Deutschland. Apple habe nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Apple sei Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Der Konzern verfüge mit „zahlreichen Diensten und angeschlossenen Geräten, dem App Store und der Apple ID über einen weitreichenden Zugang zu werberelevanten Daten“ seiner Kunden. Apple nutze nutzt einen Teil dieser Daten, um im App Store Plätze für personalisierte Werbung anzubieten „und erzielt hiermit hohe Einnahmen“. Für andere Unternehmen habe personalisierte Werbung aber ebenfalls eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Diese verfügten aber nicht über einen „breiten und tiefen Datenschatz“ wie Apple. „Der Zugang zu den dafür relevanten Daten der Nutzenden wird konkurrierenden Herausgebern von Apps aber [durch ATT] deutlich erschwert.“Eine Frage der EinwilligungDas Bundeskartellamt bemängelt unter anderem, dass Apple Tracking im Sinne von ATT nur als „unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken erfasst“, nicht jedoch die Apple-eigene Vorgehensweise, „Nutzendendaten über das Ökosystem hinweg – aus dem App Store, der Apple ID und angeschlossenen Geräten – zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden“. Allerdings ist es möglich, personalisierte Werbung im App Store und weiteren Diensten abzuschalten, wofür Apple ein eigenes Einstellungsmenü vorhält.Lesen Sie auchStudie: Apple profitiert von App Tracking Transparency durch mehr WerbebuchungenBundeskartellamt prüft Apples Tracking-Vorgaben für AppsBundesgerichtshof ist offenbar nicht auf der Seite ApplesWeiterhin kritisieren die Bonner Kartellwächter, dass Apple die Abfragen für ATT nutzerunfreundlicher gestaltet als die für die eigenen Werbemaßnahmen. Nutzern würden bei ATT bis zu vier aufeinanderfolgende Abfragefenster [zur Einwilligung] gezeigt, bei Apple-Apps „höchstens zwei“. Auch werde First-Party-Tracking von Apple nicht als solches benannt. Schließlich glaubt das Bundeskartellamt, dass die aktuellen Abfragen Nutzer dazu ermuntern, Apple die Datenverarbeitung zu erlauben. „Bei Dritt-Apps wird der Nutzende dagegen in Richtung einer Ablehnung der Datenverarbeitung durch Dritte gelenkt.“ Apple hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Bundeskartellamt betonte, man arbeite bei der Untersuchung „eng mit der Europäischen Kommission und mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden“ zusammen. Dort laufen mehrere parallele Verfahren.Apple hat zu dem Vorgang gegenüber Mac & i Stellung genommen. In dem englischsprachigen Statement heißt es, der Konzern sei ein Vorreiter bei der Entwicklung von Technologien, die den Nutzern „fantastische Funktionen bieten, ohne den Datenschutz zu gefährden“. ATT gebe den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre „durch eine obligatorische, klare und leicht verständliche Abfrage zu einem einzigen Thema: Tracking“.Man habe sowohl von Verbrauchern als auch von Datenschutzaktivisten und Datenschutzbehörden auf der ganzen Welt „starke Unterstützung“ für die Funktion erhalten. Apple glaubt, an sich selbst sogar höhere Anforderungen als an Third-Party-Entwickler zu stellen, „indem es den Nutzern die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung überhaupt wünschen“.Apple habe zudem Dienste und Funktionen wie Siri, Maps, FaceTime und iMessage „so gestaltet, dass das Unternehmen keine Daten über diese Dienste hinweg verknüpfen kann“, selbst wenn Apple das wollte. „Wir sind der festen Überzeugung, dass die Nutzer kontrollieren sollten, wann und mit wem ihre Daten geteilt werden.“ Man werde „weiterhin konstruktiv“ mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, „um sicherzustellen, dass die Nutzer Transparenz und Kontrolle über ihre Daten haben“.Empfohlener redaktioneller InhaltMit Ihrer Zustimmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
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